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Keine Preisbindung für Onlineapotheken

EU-Versandapotheken dürfen rezeptpflichtige Medikamente günstiger anbieten

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Furore: Die Richter haben geurteilt, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken nicht gilt. Nun müssen sich die Online-Anbieter bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht mehr an die Preisbindung halten. Verbraucher profitieren.

Das Urteil: Richter argumentieren mit freiem Warenverkehr

Im konkreten Fall war die Deutsche Parkinson Vereinigung eine Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke eingegangen. Bestellten Mitglieder der Organisation dort, erhielten sie einen Bonus. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Diese sah die Preisbindung verletzt: In Deutschland dürfen sämtliche Apotheken auf verschreibungspflichtige Medikamente einen Aufschlag von 3 % des Einkaufspreises plus eine Pauschale von 8,10 Euro erheben. Der Gerichtshof entschied zugunsten der Niederländer. Für sie kommt dem EU-Recht, das den freien und grenzenlosen Warenverkehr erlaubt, eine größere Bedeutung als die deutsche Preisbindung zu. Entsprechend dürfen ausländische Anbieter wie die Europa-Apotheek einen Bonus gewähren und diese Medikamente künftig billiger nach Deutschland verkaufen. Für deutsche Apotheken gelten dagegen weiterhin die Festpreise.

Privatpatienten sparen direkt

Besonders freuen dürfte dieses Gerichtsurteil viele Privatpatienten. Sie können mit Einkäufen bei EU-Versandapotheken ab sofort unmittelbar sparen. Privatversicherte müssen sämtliche Rechnungen für Medikamente zuerst alleine bezahlen und erhalten nur meist einen Teil der Kosten ersetzt, sie selbst müssen oft hohe Zuzahlungen stemmen. Preissenkungen können den Geldbeutel enorm entlasten: Das gilt vor allem für Patienten, die dauerhaft Arzneimittel einnehmen müssen. Vor dem Bestellen bei einer ausländischen Apotheke sollten sie sich nicht scheuen. Auch diese unterliegen strengen gesetzlichen Regeln. Den Einkauf können Patienten problemlos erledigen, die meisten Online-Versandhäuser bieten Freiumschläge an. In diesen können Kunden das Rezept kostenlos einsenden, wenige Tage später nehmen sie das Bestellte entgegen. Nur bei akutem Bedarf empfiehlt sich der Gang in eine Apotheke.

Kostenersparnis für Krankenkassen und Mitglieder

Kassenpatienten profitieren nur indirekt. Die Zuzahlungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gedeckelt, den Rest der Kosten übernimmt die Krankenversicherung. Dennoch wird sich das Urteil auch für gesetzlich Versicherte als vorteilhaft erweisen. Die Versicherungen können mit Kooperationen, die sie mit EU-Apotheken eingehen, hohe Einsparungen erzielen. Damit verbessert sich ihre Finanzlage und macht erhöhte Mitgliedsbeiträge unwahrscheinlich. Wirtschaftlich gesunde Krankenkassen könnten sogar die Beiträge senken oder zusätzliche Leistungen offerieren. Was die Entscheidung des Gerichtshofs konkret für einen finanziellen Effekt zeitigt, wird sich aber erst in der Zukunft zeigen.