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Steuerfreie Abfindung bei Scheidung

Vereinbaren Eheleute vor ihrer Eheschließung für den Fall einer Scheidung eine Abfindung, müssen sie auf die entsprechende Zahlung keine Schenkungssteuer entrichten.

Das hat laut der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die betroffenen Eheleute hatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen, in dem unter anderem ein indexierter Zahlungsanspruch bei einer Trennung vorgesehen war (Az.: II R 40/19). Quelle: ARAG