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Wellness-Tribune.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wellness-Tribune.de

§ 1
Gegenstand


1. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf    www.wellness-tribune.de.
2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von wellness-tribune, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers  ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2
Werbemittel


1. Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist:
-Auftritt Angebote
-Werbebanner, Link, Bild und/oder Text,Ton
-Ratgeber
2.Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

§ 3
Vertragsschluss

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag  durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder Schaltung des Werbemittels zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, hat diese  anzugeben, ob sie im eigenen Namen oder für einen Auftraggeber in Vertretung handelt. Bei Zweifel kommt der Vertrag  mit der Werbeagentur zustande. Wellness-Tribune ist berechtigt, von der Werbeagentur eine Vollmacht des Auftraggebers zu verlangen.

§ 4
Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder  technischen Vorgaben von Wellness-Tribune entsprechende Werbemittel gem. § 2  rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Wellness-Tribune im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Wellness-Tribune von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wellness-Tribune nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
3. Der Auftraggeber überträgt Wellness-Tribune sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

§ 5
Entscheidungsfindung


1. Wellness-Tribune behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder  deren Veröffentlichung für Wellness-Tribune wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Werbung mit dem Konzept von Wellness-Tribune nicht in Einklang zu bringen ist. Hierüber entscheidet Wellness-Tribune.
2. Wellness-Tribune kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
3. Die Zurückweisung wird Wellness-Tribune dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber  ist verpflichtet, umgehend nach Kenntnis der Zurückweisung/Sperrung, spätestens jedoch bis 3 Werktage vor dem bereinbarten Schaltungstermin bei Zurückweisungen nach Absatz 1  bzw. innerhalb von 3 Werktagen nach Sperrung nach Absatz 2  eine geänderte Vorlage vorzulegen, deren Inhalt keinen Zurückweisungsgrund nach Absatz 1 beinhaltet.
Sollte die geänderte Vorlage nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden, oder beinhaltet diese erneut einen Verstoß gem. Absatz 1, steht Wellness-Tribune der Vergütungsanspruch zu. Dem Auftraggeber bleibt das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6
Platzierung

Die Rubrik der Platzierung von Angebote oder Ratgeber erfolgt  in Absprache mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen von Wellness-Tribune. Über die Platzierung der sonstigen Werbemittel soll Einvernehmen erzielt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position besteht nicht. Eine Veränderung der Platzierung darf Wellness-Tribune vornehmen, solange diese unwesentlich ist und den Werbezweck des Auftraggebers nicht gefähret.

§ 7
Gewährleistung


1.Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
-durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
-durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
-durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
-durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
3.Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

§ 8
Leistungsstörungen


Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die  Wellness-Tribune nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen,  aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördliche Anordnung,  Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Wellness-Tribune bestehen.

§ 9
Haftung


1.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
2.Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10
Preise/Zahlungsbedingungen


1.Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, unbeschadet einzelvertraglicher Vereinbarung. In den Preisen nicht enthalten sind ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen, die an Verwertungsgesellschaften, zB GEMA zu zahlen sind. Diese werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
2.Für von Wellness-Tribune bestätigte Aufträge sind Preisänderungen  nur wirksam, wenn sie von Wellness-Tribune mindestens einen Monat vorher mitgeteilt werden. Mit  Zugang der Mitteilung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zu, welches schriftlich auszuüben ist.
3.Das Entgelt des vereinbarten Werbemittels wird monatlich im voraus in der Regel mindestens 3 Wochen vor der ersten Schaltung bzw. danach in der 1. Woche des laufenden Monats für den nächsten Monat  in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug kostenfrei an wellness-tribune zu zahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Wellness-Tribune vor, das Werbemittel nicht (weiter) zu schalten.
4.Beanstandungen der Rechnung sind umgehend, längstens bis zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung gegnüber Wellness-Tribune geltend zu machen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt.

§ 11
Zahlungsverzug/Aufrechnung


1.Der Auftraggeber befindet sich im Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang auf dem Konto von Wellness-Tribune eingeht. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet eines weiteren Schadens die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie Mahnkosten von 10 Euro je Mahnung berechnet. Wellness-Tribune kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen.
2.Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Wellness-Tribune, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Gesamtbetrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
3.Der Auftraggeber kann mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten (ZBR), es sei denn, das ZBR ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von Wellness-Tribune zurückzuführen. 4.Der Auftraggeber kann darüber hinaus ein ZBR nur insoweit geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen wie die Ansprüche von Wellness-Tribune gegenüber denen der Auftraggeber die bezeichneten Rechte geltend macht.

§ 12
Kündigung


1.Beide Vertragsparteien sind berechtigt bei einem unbefristet vereinbarten Werbeauftrag diesen mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende ordentlich zu kündigen.
2.Bei einem Vertrag über eine feste Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
3.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Wellness-Tribune ist insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Kalendertagen zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4.Kündigungen jeglicher Art bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.
5.Wellness-Tribune ist berechtigt auch nach Vertragsbeendigung das Werbemittel weiter unentgeltlich zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere für den Ratgebertipp. Wünscht dies der Auftraggeber nicht, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Eine E-Mailmitteilung ist an kontakt@wellness-tribune.de zu richten.

§ 13
Datenschutz


Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen.

§ 14
Änderungsbefugnis


Wellness-Tribune ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in angemessener Frist nach Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter Hervorhebung der Änderungen an derselben Stelle veröffentlicht, an der diese veröffentlicht sind. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen den Änderungen/Ergänzungen zu widersprechen. Nach Fristablauf ohne Widerspruch gelten die geänderten/ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wellness-Tribune wist den Auftraggeber bei der Ankündigung auf diese Folgen hin.

§ 15
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel


1.Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber  Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art Neuwied. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Neuwied. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
2.Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen  UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).
3.Änderungen und Ergänzugen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand 04.04.2009