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Falschparker dürfen fotografiert werden

Wer im Rahmen einer Anzeige bei der Polizei Fotos von Falschparkern hochlädt, verstößt grundsätzlich nicht gegen den Datenschutz. 

Dies ist zumindest das Ergebnis von zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach. Das Gericht schloss sich zwei Männern an, die sich über Abmahnungen der Bayerischen Datenschutzbehörde (BayLDA) beschwerten. Dafür wurden sie gerügt, weil sie einen Parkverstoß auf dem Fußgänger- und Fahrradabschnitt der Straße fotografiert hatten (siehe AN 14 K 22.00468). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: ARAG